Abstand: Einige Berliner Wertermittlungsstellen müssen schließen

Wettvermittlungsstellen in Berlin, die ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu Spielhallen (500 Meter) oder Schulen (200 Meter) nicht einhalten, müssen vorübergehend geschlossen werden müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kürzlich entschieden (OVG 1 S 5/23). Durch das Urteil sind mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt worden.

Das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hatte aufgrund fehlender Erlaubnisse und Nichteinhaltung der Mindestabstände mehreren Wettanbietern untersagt, Sportwetten an bestimmten Standorten weiterhin anzubieten. Dagegen reichten die Wettanbieter Eilanträge ein.

Doch das OVG blieb hart und berief sich auf den Glückspielstaatsvertrag 2021. Es das ausdrückliche Ziel des Glücksspielstaatsvertrags, die Anzahl der Wettvermittlungsstellen zu reduzieren, um Glücksspiel- und Wettsucht vorzubeugen und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Die getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar.

Quelle: berlin.de/ Beschlüsse vom 28. März 2023 – OVG 1 S 5/23 –, 29. März 2023 – OVG 1 S 11/23 –, 19. April 2023 – OVG 1 S 3/23 –, 20. April 2020 – OVG 1 S 9/23 – und 26. April 2020 – OVG 1 S 4/23 u. a.
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