Urteil: Vergabeverfahren kann fortgesetzt werden

Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen des Asklepios-Klinik-Neubaus in Hamburg-Altona kann mit den bestehenden Vergabeunterlagen fortgeführt werden. Das entschied kürzlich das Hanseatische Oberlandesgericht (1 Verg 3/22). Jedoch ist eine Neubewertung der finalen Angebote der Bieter erforderlich.

Durch die Entscheidung wurde einer Beschwerde der Asklepios-Kliniken in Hamburg gegen eine Entscheidung der Vergabekammer weitestgehend stattgegeben. Die Vergabekammer hatte im Vorfeld mangelnde Transparenz beanstandet. Sie entschied im Juli 2022, das Verfahren in den Stand vor Versendung der Vergabeunterlagen zurückzusetzen und verlangte von der Klinikbetreiberin, die Unterlagen zu überarbeiten. Gegen diese Entscheidung legte die Klinikbetreiberin sofortige Beschwerde ein.

Der Fall landete beim Hanseatische Oberlandesgericht. Dieses konnte jedoch keine mangelnde Transparenz erkennen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Quelle: justiz.hamburg.de/1 Verg 3/22
© Fotolia

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.

WESTHOLT Immobilien GmbH
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Gerne für Sie da!

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!
Tel.: 07661 / 62 80 629

Marktexperten
Immobilien sind unsere Kernkompetenz. Sprechen Sie uns an!